Durch die Privatisierung der bauordnungsrechtlichen Prüfung des Brandschutzes in den meisten Bundesländern, muss diese nicht mehr von der Bauaufsichtsbehörde übernommen werden, sondern kann bundeslandspezifisch von Prüfingenieuren oder Prüfsachverständigen durchgeführt werden.
Die Bundesländer Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, das Saarland und teilweise Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz können die Prüfung auf Prüfingenieure oder Prüfsachverständiger übertragen oder haben die Prüfung privatisiert.