Brandschutzprüfungen

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Bauordnungsrechtliche Prüfung des Brandschutzes

Durch die Privatisierung der bauordnungsrechtlichen Prüfung des Brandschutzes in den meisten Bundesländern, muss diese nicht mehr von der Bauaufsichtsbehörde übernommen werden, sondern kann bundeslandspezifisch von Prüfingenieuren oder Prüfsachverständigen durchgeführt werden.

Die Bundesländer Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, das Saarland und teilweise Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz können die Prüfung auf Prüfingenieure oder Prüfsachverständiger übertragen oder haben die Prüfung privatisiert.

Mit drei bundesweit anerkannten Prüfsachverständigen bzw. Prüfingenieuren für Brandschutz können wir umgehend, gewissenhaft und effizient die Prüfung Ihres Brandschutznachweises durchführen.  Mehr dazu

Hinweis zum Prüfverfahren

Bitte senden Sie uns zu prüfende Brandschutzkonzepte, Nachträge sowie Bauvorlagen etc. bevorzugt digital zu.
Wichtig: Alle Dokumente müssen unterschrieben sein!

Hinweis zur Bauüberwachung

Bitte senden Sie uns die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise gesammelt und vollständig auf einem geeigneten Datenträger in digitaler Form zu.

Das Prüfungsspektrum erstreckt sich je nach Bundesland auf:

Gebäudeklasse 4:

Gebäude bis 13 m Höhe, Nutzungseinheit
jeweils max. 400 m²

Gebäudeklasse 5:

sonstige Gebäude, einschließlich unterirdische Gebäude
(Höhe bis 22 m)

Garagen

(> 100 m² Nutzfläche)

Sonderbauten

Sonderbauten
(z. B. Industriebauten, Hochhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Schulen/Hochschulen, größere Gaststätten u.Ä.)

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