Mecklenburg-Vorpommern

Der Prüfingenieur für Brandschutz ist für die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise von Bauobjekten zuständig (§ 27 BauPrüfVO M-V).

Dabei wird die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr beachtet, die zuständige Brandschutzdienststelle beteiligt und deren Stellungnahme bezüglich der Brandschutznachweise gewürdigt. Zusätzlich ist die Kontrolle der Bauausführung entsprechend den geprüften Nachweisen Aufgabe des Prüfingenieurs.