Sachsen-Anhalt

Die Prüfingenieure für Brandschutz nehmen in Sachsen-Anhalt bauaufsichtliche Prüfaufgaben nach der Bauordnung im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr. Sie prüfen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. Dabei wird die Brandschutzdienststelle beteiligt und deren Anforderungen bezüglich der Brandschutznachweise gewürdigt.

Während der Bauausführung überwachen die Prüfingenieure für Brandschutz die ordnungsgemäße Ausführung hinsichtlich der von ihnen geprüften Brandschutznachweise.

Brandschutznachweis

Gebäudekasse 1 bis 3 (ausgenommen Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen):
Für dieses Gebäudeklassen wird der Brandschutznachweis bauaufsichtlich nicht geprüft. Hier trägt der Entwurfsverfasser allein die Verantwortung. Für diese Vorhaben sind dennoch Angaben zum Brandschutz erforderlich.

Gebäudeklasse 4 (ausgenommen Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen):
Wird der Brandschutznachweis von einem Prüfingenieur für Brandschutz oder einem eingetragenen Nachweisberechtigten für Brandschutz aufgestellt, wird dieser nicht bauaufsichtlich geprüft.
Mit der Bauantragstellung ist der Bauaufsicht mitzuteilen, dass der Brandschutznachweis durch die entsprechende Person erstellt wird. Der Brandschutznachweis selbst wird später vorgelegt.
Wird der Brandschutznachweis nicht von einem Prüfingenieur oder einem Nachweisberechtigten erstellt, wird er bauaufsichtlich geprüft und ist mit den Bauvorlagen bei Antragstellung einzureichen.

Gebäudeklasse 5 (inkl. Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen):
Der Brandschutznachweis wird in jedem Fall bauaufsichtlich geprüft und ist mit den Bauvorlagen bei Antragstellung einzureichen.