Thüringen

In Thüringen erfüllen die Prüfingenieure für Brandschutz Aufgabenfelder des Bauordnungsrechtes. Hierfür liegt die Thüringer Bauordnung (ThürBO) zugrunde. Der Prüfingenieur für Brandschutz ist an Stelle der Bauaufsichtsbehörden nach § 2 Abs. 1 ThürPPVO für die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise von Bauobjekten zuständig.

Dabei wird die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr beachtet. Zusätzlich kontrolliert er die Bauausführung entsprechend den geprüften Nachweisen. Die Bauaufsichtsbehörde beauftragt grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 ThürPPVO den Prüfingenieur für Brandschutz.