Brandenburg

Im Land Brandenburg wird die Prüfung von Brandschutznachweisen durch einen anerkannten Prüfingenieur für Brandschutz von dem Bauherren veranlasst. In dem Vorgang der Prüfung ist laut § 16 BbgBauPrüfV die Überwachung der Bauausführung bezüglich des geprüften Brandschutznachweises miteingeschlossen.

Zu dem Aufgabenfeld der Prüfingenieure für Brandschutz gehört die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. Dazu gehört die Beteiligung der Brandschutzdienststelle sowie deren Würdigung der Anforderungen bezogen auf die Brandschutznachweise.

Die Vergütung erfolgt über die BVS Berlin-Brandenburg e.V.
Prüfingenieure eines anderen Bundeslandes sind in Brandenburg prüfberechtigt, sie haben ihre Tätigkeit dem Bautechnischen Prüfamt anzuzeigen.

Antrag Brandschutzprüfung Brandenburg