Nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg sind Prüfungen durch Prüfsachverständige oder Prüfingenieure für Brandschutz i.d.R. nicht vorgesehen.
VwV Brandschutzprüfung:
Im baurechtlichen Verfahren soll die Beurteilung der Frage, ob die Ziele des Brandschutzes eingehalten sind, nicht zuletzt im Interesse einer Verfahrensbeschleunigung, grundsätzlich von der Baurechtsbehörde selbst über eine fachliche Begutachtung durch Bauverständige erfolgen.