Im Saarland prüfen und bescheinigen die Prüfsachverständige im Brandschutz die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen im Auftrag des Bauherrn oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen.
Dabei prüfen sie in ihrem Fachbereich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. Im Zuge dessen haben sie die für den abwehrenden Brandschutz zuständige Dienststelle zu beteiligen und deren Anforderungen bezogen auf die Brandschutznachweise zu würdigen.