Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein prüfen und bescheinigen die Prüfsachverständigen im Brandschutz im Auftrag des Bauherrn oder des sonstigen nach dem Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. Sie haben zwingend die zuständige Brandschutzdienststelle zu beteiligen und müssen deren Anforderungen bezüglich der Brandschutznachweise würdigen. Sie handeln im Rahmen der ihnen übertragenden Pflichten unabhängig und sind nicht an die Weisungen des Auftraggebers gebunden.

Darüber hinaus überwachen die Prüfsachverständigen für Brandschutz die regelkonforme Bauausführung hinsichtlich der von ihnen oder einem anderen Prüfsachverständigen für Brandschutz geprüften und bescheinigten Brandschutznachweise.